Lieber Wanderfreund,
bevor Sie Ihre Wanderung durch den Wanderkalender beginnen, bitten wir Sie um Ihre Aufmerksamkeit für die nachstehenden Informationen:
Zur freundlichen Beachtung!
1. Die Wanderungen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Regenschutzkleidung sollte jeder Wanderer dabei haben. Gutes, wasserdichtes Schuhwerk ist eine dringende Notwendigkeit.
2. Da nicht immer Mittagessen vorbestellt wird, ist Rucksackverpflegung zu empfehlen.
3. Gäste sind immer willkommen. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Wanderung mit dem Wanderführer bekanntzumachen. Sie unterwerfen sich stillschweigend der Wanderordnung.
4. Eine harmonische Wanderung und ihre reibungslose Durchführung verschaffen Genuss und Erholung. Deshalb werden die Teilnehmer gebeten, den Anordnungen des Wanderführers Folge zu leisten und ihm die Führung nicht durch Vorauseilen oder Zurückbleiben zu erschweren. Es wird kameradschaftliches Zusammenbleiben während der Wanderung erwartet. Wer sich von der Gruppe entfernen will, oder die Absicht hat, die Route zu ändern oder abzukürzen, der soll dies dem Wanderführer mitteilen.
5. Kinder sollten nicht ohne Aufsicht der Eltern sein.
6. Verzicht auf Touren, die über die Kräfte gehen.
7. Die Wanderführer sind berechtigt, für die Tour nicht geeignet erscheinende oder ungenügend ausgerüstete Teilnehmer auszuschließen. Die Wanderführer entscheiden darüber, ob die Tour wegen besonderer Verhältnisse abgebrochen oder geändert wird.
8. Alle hier genannten Wanderführer sind bereit, Sie zu führen und Ihnen, wenn es erforderlich ist, zu helfen, aber keiner der Wanderführer steht in Ihren Diensten!
9. Eine Haftung für Unfälle wird weder seitens des Schwarzwaldvereins Wettersbach noch seitens der Wanderführer übernommen. Die Beteiligung an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Es ist Sache des einzelnen Teilnehmers, für einen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung) Sorge zu tragen. Eine Versicherung durch den Schwarzwaldverein Wettersbach oder des Förderkreises erfolgt nicht.
10. Bei sämtlichen Veranstaltungen, gleich welcher Art, tritt der Schwarzwaldverein Wettersbach e.V. nur als Vermittler auf. Die entsprechenden Buchungen werden ausdrücklich im Namen der Teilnehmer getätigt. Ein Vertragsverhältnis entsteht nur direkt zwischen Leistungserbringer und Reiseteilnehmer. Ansprüche gleich welcher Art werden daher nicht vom Schwarzwaldverein übernommen.
11. Die Teilnehmerzahlen müssen bei manchen Veranstaltungen begrenzt werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Einzahlungen auf das angegebene Bankkonto berücksichtigt. Anzahlungen können bei Rücktritt von der Anmeldung nur rückerstattet werden, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden wurde. Der Schwarz-waldverein Wettersbach ist bei der Suche nach Ersatzteilnehmern behilflich, jedoch nicht dazu verpflichtet. Wenn bei Rücktritt eines Teilnehmers von vorstehend unter Ziff. 10 genannten Unternehmen Kosten geltend gemacht werden, gehen diese voll zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers.
12. Einzelzimmer werden ebenfalls in der Reihenfolge der Einzahlungen vergeben.
13. Die Anmeldung zu einer Wanderung (auch fernmündlich) verpflichtet auch bei nicht erfolgter Teilnahme zur Zahlung des Fahrpreises.
14. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und uneingeschränkte Anerkennung der vorstehend unter Ziff. 1 bis 13 genannten Hinweise bzw. Bedingungen.
Wir empfehlen allen Reiseteilnehmern, bei Reisebuchung eine Reiserücktrittversicherung abzuschliessen!
Zeichen |
Bezeichnung |
Weg |
Zeit |
|
leicht |
bis 8 km |
bis 3 Std. |
|
mittel, anstrengend |
bis 12 km |
bis 5 Std. |
|
schwer, sehr anstrengend |
über 20 km |
bis 7 Std. |
Schwierigkeitsbewertung der Wanderungen
Empfehlung für Fahrtkostenbeteiligung
Der Schwarzwaldverein Wettersbach gibt folgende Empfehlung für den Fahrtkosten-Ersatz bei Fahrten mit dem Pkw:
Jede mitfahrende Person bezahlt an den Fahrer 0,05 € pro gefahrenen Kilometer.
z.B. Fahrstrecke 30 km = Fahrtkosten 1,50 € pro Person
100 km = Fahrtkosten 5,00 € pro Person
Bei einer Gesamtfahrstrecke unter 30 Kilometer wird von einer Fahrtkostenbeteiligung abgesehen.
Wandervorschläge jederzeit willkommen!
In einem Formular können Sie uns Ihren Wandervorschlag formulieren und zusenden..
Wir warten auf Ihre Ideen. Also nichts wie ran ans Werk...